Unsere Produkte tragen das RAL-Gütezeichen
Die verbriefte Sicherheit: Das „Gütezeichen KERZEN“ ist ein markenrechtlich geschütztes RAL-Gütezeichen. Der Verein „RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.“ ist hierzulande für die Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung von Gütezeichen zuständig. Das „Gütezeichen KERZEN“ ist im August 1997 anerkannt worden. Verliehen wird das Gütezeichen ausschließlich von der Gütegemeinschaft Kerzen e. V., zu deren Gründungsmitgliedern wir gehören.
Ein Hersteller darf ein Produkt nur dann mit dem Gütesiegel kennzeichnen, wenn dieses eine Aufnahmeprüfung bestanden hat. Die Prüfbestimmungen sind konkret, objektiv, und exakt definiert. Um das hohe Qualitätsniveau dauerhaft zu garantieren, verpflichtet sich der Hersteller außerdem zur regelmäßigen Überwachung seiner Produkte.
Qualität und Sicherheit haben bei uns einen hohen Stellenwert, deshalb verarbeiten wir nur hochwertige Rohstoffe und überprüfen das Brennverhalten und die Tropffestigkeit unserer Kerzen während des gesamten Herstellungsprozesses. Natürlich nach RAL-Standard, aber auch darüber hinaus nach unseren eigenen, noch strengeren Vorgaben. So halten wir ein konstant hohes Niveau bei der Qualität unserer Produkte.
Wir betreiben eines der modernsten Labore in Europa
Wir sind davon überzeugt, dass die ständige Forschung und Entwicklung ein wichtiger Faktor für den nachhaltigen Erfolg unseres Unternehmens ist. Daher haben wir eines der modernsten Labore für Kerzenforschung in Europa eingerichtet. Hier entwickeln wir neue Wege zur Kerzenherstellung und arbeiten an der Steigerung von Effizienz und Umweltverträglichkeit unserer Produkte und Verpackungen. Gleichsam erzielen wir eine hohe Versorgungssicherheit durch alternative Rohstoffkomponenten.
Kerzen mit RAL-Gütezeichen zeichnen sich aus durch
- optimales Abbrandverhalten
- minimiertes Tropfen und hochwertigen Docht, der frei von Verunreinigungen ist
- raucharmes Abbrennen
- geringere Belastung der Luft- und Atemwege, weniger Rußablagerungen bei Verwendung geprüfter Teelichte
- Einhaltung der gesundheits- und umweltorientierten Grenzwerte für alle Inhaltsstoffe, insbesondere Paraffin, Docht, Farbe und Lack
- keine Gesundheitsschädigung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
- minimiertes Nachglimmen
- abgestimmten Docht
- garantierte Brenndauer bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
- Einhaltung der REACH-Verordnung
Prüfung aller Inhaltsstoffe
Getesteter Abbrand
Die RAL-Prüfung erfolgt in 3 Schritten
1. Die Erstprüfung
Die zu testenden Kerzen werden der laufenden Produktion entnommen. Brenndauer und -verhalten werden kontrolliert, die Rohstoffe analysiert. Schwefel und andere Emmissionen dürfen dabei strenge Richtwerte nicht überschreiten, dabei muss der Gehalt an Schwermetallen deutlich unter der für Kinderspielzeug geltenden Europa-Norm EN 71 liegen. Die Prüfung erfolgt durch die DEKRA Umwelt GmbH.
2. Die Eigenüberwachung
Der Hersteller muss seine Produktion kontinuierlich überprüfen. Die bei der Erstprüfung aufgestellten Kriterien sind einzuhalten. Die detaillierten Ergebnisse sind zu dokumentieren und zu archivieren.
3. Die Fremdüberwachung
Einmal im Jahr wird die Produktionsstätte von einem neutralen Sachverständigen inspiziert. Die lückenlose Dokumentation, die laufende Produktion werden kontrolliert und Proben gezogen. Diese werden vom DEKRA-Prüfinstitut im gleichen Umfang getestet wie bei der Erstprüfung. Stellt sich heraus, dass ein Hersteller gegen die Prüfbestimmungen verstoßen hat, kann ihm das Gütezeichen wieder entzogen werden.